Rechnungswesen

„Betriebswirtschaftliches Denken und Handeln basieren auf einem
fundierten Zahlenwerk.“

Zur Sicherstellung Ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit biete ich Ihnen:

Verbuchung Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle (gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz)

Entwicklung und Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen

Unterstützung bei der Erstellung individueller Kalkulationsmodelle

Durchführung der lfd. Lohn– und Gehaltsabrechnungen mit An- und
Abmeldungen und Bescheinigungswesen

Erstellung der monatlichen Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung